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Scharfe Kritik an der Anwendung des Ausländerrechts

Hohe Haftstrafen für Al-Tawhid

Sechs bis acht Jahre für Terroristen

Im Düsseldorfer Al-Tawhid-Prozess sind drei Angeklagte zu Haftstrafen zwischen sechs und acht Jahren verurteilt worden. Das Gericht befand, die Palästinenser hätten Terroranschläge in Düsseldorf und Berlin vorbereitet. Ein vierter Angeklagter erhielt als Waffenbeschaffer fünf Jahre Haft.

Der sechste Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts verurteilte den Palästinenser Abu D. als Hauptangeklagten zu acht Jahren und zwei seiner Landsleute zu siebeneinhalb beziehungsweise sechs Jahren Gefängnis. Ein Algerier, der Waffen beschafft hatte, bekam fünf Jahre Haft. Die drei Palästinenser sollen im Auftrag von Al-Tawhid eine terroristische Vereinigung gebildet und Anschläge auf jüdische Einrichtungen vorbereitet haben - ein Auftrag, den der Al-Tawhid-Anführer Abu Musaab al Sarkawi mehrfach bekräftigt habe. Al-Tawhid wird zum Netzwerk der Al-Qaida gezählt, sein Anführer wird für Anschläge im Irak verantwortlich gemacht.

"Nur eine Frage der Zeit"

Die Verteidigung hatte dagegen bestritten, dass es eine solche Terrorzelle in Deutschland gebe, und Freispruch gefordert. Das Gericht folgte aber dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die Haftstrafen zwischen fünf und achten Jahren gefordert hatte.

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft "war es nur eine Frage der Zeit, wann der Gruppe die notwendigen Waffen für Anschläge zur Verfügung gestanden hätten". Das Verfahren fußte vor allem auf den Aussagen eines Kronzeugen. Der Palästinenser war im ersten Al-Tawhid-Prozess im November 2003 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Im aktuellen Prozess hatte er an 55 Verhandlungstagen als Zeuge ausgesagt.

Scharfe Kritik an der Anwendung des Ausländerrechts

Das Gericht nutzte die Urteilsverkündung, um "unglaubliche Missstände" bei der Anwendung des Ausländerrechts anzuprangern. "Das Verfahren hätte bei konsequenter Anwendung des Ausländerrechts nicht stattfinden müssen", sagte der Vorsitzende des Staatsschutzsenates, Ottmar Breidling. Angeklagte und auch Zeugen hätten unter falschem Namen eine Duldung, staatliche Unterstützung und sogar die Einbürgerung erschleichen können. Es sei dringend angeraten, die Praxis des Ausländer- und Einbürgerungsrechts zu überprüfen. "Bei frühzeitiger Abschiebung wäre Deutschland nicht nur von einer ernsten Anschlagsgefahr verschont geblieben, sondern man hätte sich abgesehen von der Sozialhilfe auch zwei überaus teure Strafverfahren ersparen können."

Verurteilter Terrorist verlässt fluchtartig den Saal

Während der Urteilsverkündung kam es zu einem Zwischenfall: Einer der Männer verließ nach dem Richterspruch fluchtartig den Verhandlungssaal. Wenige Minuten später wurde er gefesselt wieder zurück gebracht. Daraufhin wurde die Verhandlung unterbrochen. Während der Verkündung des Strafmaßes hatten die vier Angeklagten zudem den Senat wüst beschimpft.

Quelle: Externer Link WDR.de, 26.10.2005

 

 

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