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Änderung der Aufenthaltsverordnung tritt in Kraft

Am 21. Oktober 2005 wurde die Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet; die Änderungen sind damit überwiegend am 22. Oktober 2005 in Kraft getreten.

Die Änderungen betreffen verschiedene Regelungsgegenstände:

  1. Erfordernisse an Lichtbilder
  2. Flughafentransitvisum
  3. Beantragung eines Aufenthaltstitels ohne vorheriges Visumverfahren
  4. Aufhebung des Sichtvermerkszwangs in bestimmten Fällen
  5. Änderungen der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung

Näheres zu den einzelnen Änderungen finden Sie hier:

 

1. Erfordernisse an Lichtbilder

2. Flughafentransitvisum

3. Beantragung eines Aufenthaltstitels ohne vorheriges Visumverfahren

Es wird die Möglichkeit der Beantragung eines Aufenthaltstitels ohne vorheriges Visumverfahren in Fällen eingeführt, in denen ein Ausländer, der nicht Unionsbürger und auch nicht EWR-Bürger und damit ohnehin visumfrei ist,

Ein Aufenthaltstitel ist in diesen Fällen innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen. Eine Erwerbstätigkeit in Deutschland darf erst ausgeübt werden, wenn ein erforderlicher Aufenthaltstitel erteilt wurde, mit dem die Ausübung der Erwerbstätigkeit erlaubt wird.

4. Aufhebung des Sichtvermerkzwangs in bestimmten Fällen

5. Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung

 

Quelle: Externer Link Bundesministerium des Innern, 24.10.2005

 
 
 

 

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