Sie befinden sich hier: Startseite -> Zuwanderung u.a. -> Sachstand 22.10.2005
Die Leipziger Richter hoben am Dienstag im Eilverfahren einen entsprechenden Erlass des Bundesinnenministers auf, bestätigte das Gericht am Donnerstag einen Bericht der Berliner Zeitung "Junge Welt".
Schily hatte am 30. August das Verbot des Trägervereins der in Neu-Isenburg erscheinenden Zeitung verfügt, die der illegalen kurdischen Partei PKK nahe stehen soll (Az.: BVerwG 6 VR 5.05 /6 A 4.05).
Die Bundesrichter erklärten das Verbot nun für rechtswidrig und folgten damit dem Antrag der E. Xani Presse- und Verlags-GmbH. Sie ist als Verein Verlegerin der "Özgür Politika" mit einer Auflage von etwa 10.000 Exemplaren. Es bestehe kein öffentliches Interesse daran, das Erscheinen der Zeitung weiter zu untersagen, entschied der zuständige 6. Senat.
Nach bisherigem Stand des Rechtsstreits halten die Bundesrichter Schilys Argumente für unzureichend. Die Klage gegen das Verbot des Innenministers werde im Hauptverfahren voraussichtlich Erfolg haben, heißt es im Beschluss. Nach Auffassung der Bundesrichter hat das Ministerium sein Ermessen falsch ausgelegt.
Nach Ansicht Schilys ist die Zeitung in die Organisationsstruktur der PKK eingebunden, die sich heute "Kongra Gel" nenne. Als Sprachrohr der PKK würden über die "Özgür Politika" Nachrichten und Propaganda verbreitet und die Anhängerschaft mobilisiert, hatte der Minister sein Verbot begründet. Unmittelbar nach dem Verbot hatte es bundesweit Durchsuchungen gegeben.
Quelle:
hr-online.de
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