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Welche Leistungen erhalten Spätaussiedler?

Viele Bürgerinnen und Bürger haben die Vorstellung, dass Spätaussiedler ungerechtfertigte Geldgeschenke, zinslose Darlehen zum Bauen oder große Entschädigungsleistungen erhalten. Dieser Beitrag vermittelt einen Überblick über die tatsächlichen Leistungen und legt gleichzeitig dar, weshalb die Angehörigen der deutschen Minderheit überhaupt Anspruch auf Unterstützung haben.

Die Angehörigen der deutschen Minderheit haben am längsten und am schwersten unter den Folgen des 2. Weltkrieges gelitten. Sie wurden als Kollaborateure und Spione der Nazis verfolgt und im Falle der Russlanddeutschen kollektiv vertrieben, obwohl sie mit Deutschland nicht einmal in Verbindung standen. Diese und die aus der kommunistischen Zeit danach herrührenden Benachteiligungen bestanden zum Teil bis in die 90'er Jahre; ihre Auswirkungen - u. a. im Bildungsbereich - dauern bis heute an.

Ziel der Aussiedlerpolitik ist es deshalb, diese Benachteiligungen abbauen zu helfen und den Angehörigen der deutschen Minderheiten eine Perspektive in ihren Heimatländern zu eröffnen. Dabei verfolgt die Bundesregierung gegenüber den Staaten Mittel- und Osteuropas konsequent einen auf Aussöhnung und Verständigung gerichteten Kurs. Diese Politik der Aussöhnung zielt darauf ab, das einträchtige Zusammenleben der Völker und Kulturen weiter zu verbessern. Das kommt insbesondere auch den deutschen Minderheiten zugute, was die sinkenden Zuzugs- und Antragszahlen eindrucksvoll belegen.

Denjenigen, die eine solche Perspektive für sich und ihre Kinder nicht mehr sehen, wird die Ausreise nach Deutschland ermöglicht, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Auf diesem Hintergrund respektiert die Bundesregierung die Entscheidung jedes Einzelnen, seine Zukunft entweder in seiner derzeitigen Heimat zu gestalten oder im Rahmen der gesetzlichen Aufnahmebestimmungen nach Deutschland auszusiedeln.

In den letzten Jahren hat sich allerdings das Verhältnis zwischen Spätaussiedlern und mitreisenden Familienangehörigen umgekehrt. Zu Beginn der 90er Jahre sprach 80 % aller Antragsteller deutsch, sie konnten aus eigenem Recht einreisen. Heute spricht nur noch 20 % deutsch. 80 % sind mitreisende Familienangehörige. Trotz immer weiter abnehmender Zuzugszahlen wird die Integration deshalb immer schwieriger.

Die Bundesregierung hat mit dem Zuwanderungsgesetz reagiert.

Sie hat neue Anforderungen für die Übersiedlung von Familienangehörigen von Spätaussiedlern geschaffen. Auch sie müssen in einem Test Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Sonst ist eine Übersiedlung für sie nur noch unter den engen Voraussetzungen des Ausländerrechts möglich. Wer also seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland sucht, der muss seit dem 01. Januar 2005 Sprachkenntnisse als Integrationsvorleistung mitbringen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Zuwanderung sozial verträglich bleibt.

Aussiedlerspezifische Hilfen:

Darüber hinaus gibt es keine aussiedlerspezifischen Hilfen:

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Quelle: Externer Link BMI Home, 17.10.2005

 
 
 

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