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Bundesratssitzung am Freitag, 14.10.2005

Auf der Tagesordnung der 815. Sitzung des Bundesrates am kommenden Freitag befinden sich auch auch Punkte mit Bezug zum Aufenthalts-, Verwaltungs-, Beschäftigungs- und Strafrecht.

Nachfolgend führen wir die einschlägigen Tagesordnungspunkte und die Erläuterungen der Bundesratsverwaltung auf.

Übersicht


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7. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Regelleistung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger in den neuen Bundesländern an die Regelleistung in den alten Bundesländern angeglichen werden. Die bisherige Regelung sieht unterschiedliche Regelleistungen vor. Der Ombudsrat hat in seinem Zwischenbericht vom 29. Juni 2005 darauf hingewiesen, dass die um 14 Euro niedrigere Regelleistung in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht mit dem Hinweis auf niedrigere Nettoeinnahmen, geringere Lebenshaltungskosten und unterschiedliches Verbrauchsverhalten zu rechtfertigen sei. Zwar weise das Verbrauchsniveau und das private Konsumverhalten in Ost und West weiterhin deutliche Unterschiede auf, solche Unterschiede bestünden jedoch nicht nur zwischen den alten und neuen Bundesländern, sondern vielmehr würden sich innerhalb des gesamten Bundesgebietes regionale Besonderheiten ergeben. Nach Ansicht der Bundesregierung ist es deshalb vertretbar, ausschließlich einen einheitlichen Wert auf West-Niveau zugrunde zu legen, um auf diese Weise dem Bedarfsdeckungsgrundsatz zu genügen und das soziokulturelle Existenzminimum bundesweit sicher zu stellen. Eine bundeseinheitliche Regelung würde auch die Bereitschaft des Einzelnen, eine Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet, unabhängig von den bisher regional unterschiedlichen Regelleistungen, aufzunehmen, fördern und damit das wichtigste Ziel der Grundsicherung für Arbeitssuchende, nämlich die Eingliederung in den Arbeitsprozess, unterstützen.

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Finanzausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, in seiner Stellungnahme gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes den Gesetzentwurf abzulehnen. Eine Entscheidung über die Höhe der Regelleistung sollte bis zu der Ende 2005 zu erwartenden Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zurückgestellt werden.

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12. Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, vor allem an den Binnengrenzen, und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen

Ziel des vorgeschlagenen Beschlusses ist es, durch Förderung der operativen und strategischen Zusammenarbeit zwischen Polizei- und Zollbehörden, insbesondere an den Binnengrenzen des Schengenraums, für die EU-Bürgerinnen und -Bürger ein höheres Maß an Sicherheit zu bieten.

Zur Erreichung dieses Ziels sollen folgende Hauptmaßnahmen umgesetzt werden:

Weiter gehende bestehende oder künftige mit den Inhalten des Beschlussvorschlags im Einklang stehende bilaterale Kooperationsabkommen zwischen den von diesem Beschlussvorschlag erfassten Behörden der Mitgliedstaaten mit einer gemeinsamen Grenze bleiben unberührt.

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15. Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat zur Einführung eines europäischen Indikators für Sprachenkompetenz

Die vorliegende Mitteilung der Kommission geht auf die Forderung des Europäischen Rates von Barcelona vom 15./16. März 2002 zurück, der die Erstellung eines Sprachkenntnisse-Indikators im Jahre 2003 gefordert hatte, da ein zuverlässiges System zur Ermittlung der Fortschritte bei der Erreichung des Ziels, die Mehrsprachigkeit der Bürger der EU zu fördern, benötigt werde.

Nach Einschätzung der Kommission sind gesicherte Daten zur Fremdsprachenkompetenz der EU-Bürger nur unzureichend vorhanden. Die unvollständigen Daten lassen allerdings bereits erkennen, dass die Fremdsprachenkenntnisse in einzelnen Mitgliedstaaten sehr ungleich verteilt sind. Um die Fortschritte bei der Erreichung des Ziels, die Mehrsprachigkeit der Bürger der EU zu fördern, bewerten zu können, sind aus Sicht der Kommission die Sprachkenntnisse in allen Mitgliedstaaten nach gleichen und verlässlichen Kriterien zu prüfen. Die Kommission schlägt deshalb vor, künftig alle drei Jahre bei den 15-jährigen Schülerinnen und Schülern des allgemeinbildenden und beruflichen Schulwesens die Sprachkenntnisse stichprobenartig zu erfassen.

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20. Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung

Die vorliegende Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:

Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung zuzustimmen.

Siehe auch:

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[ Inhaltsverzeichnis ]

bobby proved