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Urteile
Berlin/dpa. Die Behörden müssen einem 27-jährigen Tunesier kein Visum erteilen, damit er zu seiner 84 Jahre alten Ehefrau nach Deutschland ziehen kann. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Richter erkannten auf einen besonders krassen Fall von Scheinehe. Der Tunesier hatte die Deutsche im Mai 2004 in seiner Heimat geheiratet.
Das Berliner Verwaltungsgericht ist für die Visumstreitigkeiten aus sämtlichen deutschen Auslandsvertretungen in erster Instanz allein zuständig. Der Tunesier, dessen Klage gegen die zuständige Konsularbehörde, abgewiesen wurde, kann gegen das kürzlich zugestellte Urteil beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch in die Berufung gehen. (Az.: VG 5 V 67.04 vom 29. Juli 2005).
Ausländer haben nach dem Aufenthaltsgesetz einen Anspruch auf ein Visum, wenn sie mit einem deutschen Ehepartner die Ehe führen wollen. Im Fall des Tunesiers ging die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin schon im Hinblick auf den Altersunterschied der Eheleute von einer Scheinehe aus. Weitere Indizien aus Sicht der Richter: Sowohl die Familie des Mannes als auch die Bekannten der Ehefrau wüssten bis heute nichts von der Ehe. Schließlich habe die Ehefrau mehrfach widersprüchliche Angaben zu ihren Beweggründen für die Eheschließung gemacht.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat sich nach eigenen Angaben mit einer steigenden Zahl von Visumstreitigkeiten zu befassen. Im vergangenen Jahr gingen 2667 Visa-Verfahren ein. In etwa jedem dritten Fall geht es um den Nachzug von Ehegatten. Dabei wird in der Regel darum gestritten, ob der ausländische Ehepartner tatsächlich eine Ehe in Deutschland führen möchte, oder ob die Ehe nur dazu dienen soll, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Quelle:
Mitteldeutsche Zeitung, 04.10.2005
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