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UNHCR zur Rückkehr irakischer Flüchtlinge

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) hat ein neues Positionspapier mit aktuellen Informationen zur derzeitigen Situation im Irak, zu fortbestehenden Schutzbedürfnissen sowie zu den Möglichkeiten der Rückkehr irakischer Staatsangehöriger vorgelegt.

Aus der aktualisierten Position ergibt sich im Wesentlichen, dass sich die Sicherheitssituation im Irak in den vergangenen Monaten keineswegs verbessert, sondern in weiten Teilen des Landes sogar verschärft hat, so dass derzeit nicht von einer grundlegenden und dauerhaft stabilen Änderung der Lage im Vergleich zur Situation vor März 2003 ausgegangen werden kann.

Die irakischen Behörden sind ungeachtet der im Januar 2004 abgehaltenen Wahlen insbesondere im Zentral- und Südirak noch immer nicht in der Lage, die Zivilbevölkerung wirksam vor zielgerichteten, gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Viele irakische Flüchtlinge müssen deshalb weiterhin als schutzbedürftig angesehen werden.

UNHCR hat vor diesem Hintergrund seiner Besorgnis über die drastisch gesunkenen Anerkennungszahlen sowie die Praxis einiger Aufnahmestaaten, bereits jetzt Erwägungen über einen Widerruf der Flüchtlingseigenschaft anzustellen, Ausdruck verliehen und ersucht die Vertragsstaaten dringend, weiterhin Asylverfahren durchzuführen.

In Fällen, in denen eine Flüchtlingsanerkennung nicht in Betracht kommt, bittet UNHCR die Aufnahmestaaten, der besonderen Situation irakischer Flüchtlinge durch Zuerkennung eines subsidiären Schutzstatus, der Ihnen bis auf weiteres einen gesicherten Aufenthalt im Aufnahmestaat ermöglicht, Rechnung zu tragen.

Die unter kurdischer Verwaltung stehenden Provinzen Erbil, Dohuk und Sulaimaniya im Nordirak erfordern nach Einschätzung von UNHCR eine differenzierte Betrachtung. Wenngleich es auch im Nordirak immer wieder zu vereinzelten Zwischenfällen kommt, stellt sich die Sicherheitslage in diesen Gebieten stabiler dar als im übrigen Irak; auch ist der Aufbau administrativer Strukturen weiter vorangeschritten, als in anderen Gebieten des Irak.

Bei Berücksichtigung der begrenzten Aufnahmekapazitäten und der anhaltend angespannten humanitären Situation kann daher eine freiwillige Rückkehr irakischer Kurden in Betracht gezogen werden, vorausgesetzt, die betreffenden Personen stammen aus einer der drei nordirakischen Provinzen und verfügen über enge familiäre oder politische Bindungen an ihrem früheren Wohnort, die Ihnen die Inanspruchnahme physischen Schutzes sowie den Zugang zu Grundversorgungsdiensten ermöglichen können.

Eine derartige, enge Einbindung in soziale Strukturen ist derzeit im Nordirak Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Reintegration. UNHCR appelliert in diesem Zusammenhang an die Aufnahmestaaten, grundsätzlich weiterhin von zwangsweisen Rückführungen auch in den Nordirak abzusehen.

Externer Link UNHCR-Position zu Möglichkeiten der Rückkehr irakischer Flüchtlinge, September 2005 Symbol für pdf-Dateien

Quelle: Externer Link UNHCR.de, 28.09.2005

 

 

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