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Von Hans H. Nibbrig
Ausländische Extremisten versuchen offenbar immer häufiger, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, um sich im Falle einer drohenden Abschiebung einen besseren Schutz zu sichern. In den meisten Fällen handelt es sich um Personen aus dem radikal-islamistischen Spektrum. Diese Entwicklung wird deutlich durch eine Auswertung der Regelanfragen, die bei Einbürgerungsanträgen an die Verfassungsschutzämter der Länder gerichtet werden. Auch in Berlin verzeichnen die Behörden einen Anstieg der Fälle, in denen die Verfassungsschützer von einer Einbürgerung abraten.
Im vergangenen Jahr warnte der Verfassungsschutz nach Angaben von Martin Steltner, Sprecher der Senatsinnenverwaltung, in zehn Fällen von einer Einbürgerung. In diesem Jahr wurde diese Zahl bereits im ersten Halbjahr annähernd erreicht, von Januar bis Juli waren es neun Fälle, in denen der Verfassungsschutz Erkenntnisse über die Antragsteller hatte.
Gemessen an der Gesamtzahl der Einbürgerungsanträge (5385 im Jahre 2004, 3875 im ersten Halbjahr 2005) erscheint die Zahl der Personen, vor deren Einbürgerung die Verfassungsschützer konkret warnen, zwar eher gering; aber auffällig ist noch eine andere Zahl. "Zu den Fällen, in denen von einer Einbürgerung abgeraten wurde, kamen noch 129 weitere hinzu, in denen über die Antragstellter Erkenntnisse vorlagen. Diese waren allerdings so vage, daß sie für eine Ablehnung des Einbürgerungsantrages nicht ausgereicht hätten", erläuterte Steltner.
"Unklare Fälle wie die 129 in Berlin registrierten haben wir in allen Bundesländern. Sie bilden natürlich eine nicht ungefährliche Grauzone", sagte ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz gestern. Niemand könne ganz genau sagen, wie viele dieser erfaßten Personen wirklich harmlos seien. "Dadurch besteht immer die Möglichkeit, daß doch einige Personen, die in der Extremistenszene oder im Umfeld aktiv sind, durch die Maschen unseres Kontrollsystems schlüpfen."
Mit einer Grauzone müsse man leben, hieß es auch aus dem Berliner Verfassungsschutz. Eine hundertprozentige Garantie, daß Extremisten vor einer Einbürgerung herausgefiltert werden, gebe es nicht, meinte ein Verfassungsschützer: "Was nützt es uns letztlich, einen Antrag abzulehnen unter Hinweis auf Erkenntnisse, die so vage sind, daß sie einer Überprüfung durch ein Gericht niemals standhielten?"
In der Hauptstadt ist man in diesen Dingen seit dem hinlänglich bekannten Fall des Kreuzberger Imams Yakub Tasci vorsichtig geworden. Der 59jährige steht in dem dringenden Verdacht, Hetzreden gehalten und Terroranschläge verherrlicht zu haben. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte daraufhin Ende letzten Jahres die sofortige Ausweisung Tascis angeordnet. Obwohl die Anordnung durch die Verwaltungsgerichte in zwei Instanzen bestätigt wurde, entschied das Bundesverfassungsgericht letztlich, daß Tasci bis auf weiteres in Deutschland bleiben darf.
Quelle:
Berliner Morgenpost, 27.09.2005
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