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Religion/Extremismus

Türkischer Imam darf vorerst bleiben

Der frühere Imam der Mevlana-Moschee in Berlin-Kreuzberg darf vorerst nicht in die Türkei   abgeschoben werden.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hob am Mittwoch Entscheidungen der Berliner Verwaltungsgerichte gegen den 59-Jährigen auf. Dieser hatte dort einstweiligen Rechtsschutz vor einer sofortigen Abschiebung wegen Hetzreden beantragt.

Das hatten die Berliner Richter abgelehnt. Daraufhin hatte der türkische Geistliche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.

Der seit 1971 in Deutschland lebende Mitbegründer der Mevlana-Moschee soll auf Anordnung der Berliner Ausländerbehörde Deutschland verlassen, weil er mit seinen Reden die öffentliche Sicherheit und Ordnung in schwer wiegender Weise gefährde. Die Berliner Verwaltungsgerichte hatten dies in zwei Instanzen bestätigt.

Die Karlsruher Richter entschieden nun, die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 22. Februar und des Oberverwaltungsgerichts vom 22. März verletzten den Imam in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz. Diese wurden deshalb aufgehoben und an das Verwaltungsgericht Berlin zurückverwiesen. Zudem muss das Land Berlin dem Mann die Kosten der Verfassungsbeschwerde erstatten.

Ein Sprecher des Innensenators sagte am Mittwoch dem RBB-Sender radiomultikulti, das Gericht habe lediglich betont, dass der deutsche Rechtsstaat bei sofortiger Vollziehung von Ausweisungen besonders hohe Anforderungen stelle. Es bleibe bei der Notwendigkeit, sich von geistigen Brandstiftern zu trennen.

Die Berliner Ausländerbehörde hatte den Prediger im vergangenen Dezember ausgewiesen. Ihm wurde vorgehalten, auf einer Kundgebung der türkischen Extremisten-Organisation Milli Görüs in Kreuzberg islamische "Märtyrer" in Jerusalem und im Irak verherrlicht zu haben. In seinem Freitagspredigt zu Beginn des Fastenmonats Ramadan Anfang November 2004 äußerte sich der Vorbeter abfällig über die Deutschen.

Quelle: Externer Link rbbonline, 22.06.2005

 

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