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Zuwanderung von Juden neu geregelt

Von Martin Lutz

Berlin - Die Innenministerkonferenz in Stuttgart hat strengere Regeln für die Aufnahme jüdischer Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion beschlossen. Demnach müssen sie von mindestens einem jüdischen Elternteil abstammen. Eine Niederlassungserlaubnis erhalten auch ihre Ehegatten und minderjährigen ledigen Kinder. Für die Opfer der NS-Verfolgung und für Familienzusammenführungen gelten Härtefallklauseln.

Die Zuwanderer müssen ausreichende Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden soll die Aufnahmemöglichkeit in eine jüdische Gemeinde bestätigen. Ferner wird für diese Zuwanderergruppe eine Sozial- und eine Integrationsprognose erstellt, bei der vor allem die familiäre Situation berücksichtigt werden soll. Außerdem wird die Anerkennung von Berufs- und Ausbildungsabschlüssen verbessert.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, sprach von einem "fairen Kompromiß" mit wichtigen Nachbesserungen. Für den Verhandlungsführer des Zentralrats, Dieter Graumann sichert der Beschluß die für die Zukunft der jüdischen Gemeinden lebenswichtige Zuwanderung. Er begrüßte, daß es keine Ausschlußkriterien wie eine Altersgrenze gibt. Schily hatte die Stuttgarter Entscheidung in mehreren Gesprächen mit Spiegel wochenlang vorbereitet.

Die neuen Kriterien sollen auch für rund 27 000 Juden gelten, die schon bis Ende vergangenen Jahres einen Antrag auf Zuwanderung gestellt hatten. Die rund 26 000 weiteren Juden, die schon eine Zusage auf Aufnahme in Deutschland erhalten hatten, können nach der alten Regelung einwandern.

Durch das seit dem 1. Januar geltende Zuwanderungsgesetz war die bisherige Kontingentregelung entfallen. Danach wurden jüdische Zuwanderer fast ohne Beschränkungen aufgenommen. Grund für die Neuregelung waren Probleme in den Bundesländern. Seit 1991 waren rund 200 000 osteuropäische Juden nach Deutschland gekommen. Doch nur knapp die Hälfte wurde Mitglied in einer jüdischen Gemeinde. Es gab Hinweise, daß manche Einwanderer nicht wirklich diesen Glauben hatten oder sie sich entsprechende Dokumente in der alten Heimat erkauften.

Jedenfalls benötigte eine größere Anzahl Orientierungshilfen, weil ihnen die jüdische Religion oft nicht vertraut war. Viele wurden zunächst arbeitslos und erhielten Sozialhilfe. Die Länder steckten in einem Dilemma: Einerseits wurde die großzügige Einwanderungserlaubnis zunehmend zu einer finanziellen Belastung. Andererseits schien der öffentliche Diskurs darüber angesichts der deutschen Vergangenheit fast unmöglich.

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Kein Bleiberecht für Kinder

Eine Bleiberechtsregelung für ausländische Kinder und Jugendliche, die länger als sechs Jahre in Deutschland leben, kommt nicht. Bayerns Innenminister Günther Beckstein lehnte Schilys Vorstoß ab: "Das ist nicht die vertrauensvolle Zusammenarbeit, sondern das ist die Konfrontation eines Zentralisten, der die Länder als Partner nicht ernst nimmt."

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD)

hat nach der Ablehnung einer Bleiberechtsregelung für ausländische Kinder und Jugendliche Kritik an einigen unionsgeführten Ländern, namentlich Bayern, geübt. Diese hätten den Vorschlag aus rein wahltaktischen Überlegungen abgelehnt. "Sie wollten sich durch humanitäre Akte nicht die Wahlchancen verringern", sagte Körting. "Wenn sich das so fortsetzt, befürchte ich für den Bundestagswahlkampf Schlimmstes."

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD)

hatte Bleiberecht für hier integrierte Kinder gefordert, die keine Bindungen zu der Heimat ihrer Eltern haben und nicht straffällig geworden sind.

Quelle: Externer Link Berliner Morgenpost, 25.06.2005

 

 

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