Sie befinden sich hier: Startseite -> Zuwanderung u.a. -> Sachstand 28.04.2005
Der Bundesgerichtshof hat am 27.04.2005 ein Urteil des Landgerichts Darmstadt gegen einen wegen Schleusung verurteilten Angeklagten teilweise aufgehoben.
Obwohl im Zuwanderungsgesetz im Unterschied zum früheren Ausländergesetz die entsprechende Vorschrift geändert worden war, hat der Bundesgerichtshof eine Strafbarkeitslücke angenommen. Das Urteil wird vom Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz nach Vorliegen der Urteilsgründe sorgfältig geprüft werden. Auch wenn die Rechtsauffassung des BGH durchaus umstritten ist, wird die vom BGH angenommene Strafbarkeitslücke durch eine rasche gesetzgeberische Maßnahme geschlossen werden, damit es weder Rechtsunsicherheit noch ein Defizit bei der Bekämpfung der Schleusungskriminalität gibt.
Quelle:
Pressemitteilung des BMI, 28.04.2005
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