Sie befinden sich hier: Startseite -> Zuwanderung u.a. -> Sachstand 02.04.2005
Für die Spargelanbauer wird der Einsatz ihrer polnischen Erntehelfer in diesem Jahr voraussichtlich deutlich teurer, fürchtet das Landvolk. Mit Sorge sieht der Verband die seit dem EU-Beitritt Polens geltenden sozialversicherungsrechtlichen Neuerungen, die nicht nur höhere Kosten, sondern auch eine Reihe gravierender Probleme verursachten. Bisher waren die Erntehelfer meist geringfügig und damit sozialversicherungsfrei beschäftigt. Künftig gilt für polnische Saisonkräfte, die in ihrem Heimatland versicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig sind, das polnische Recht auch für ihre in Deutschland ausgeübte Saisontätigkeit. Lediglich polnische Saisonkräfte, die nicht erwerbstätig sind, können weiterhin nach deutschem Recht beschäftigt werden. Deutsche Arbeitgeber, die in Polen sozialversicherte Arbeitnehmer beschäftigen, müssen diese dann bei den polnischen Versicherungen anmelden und dorthin Beiträge abführen. Die Beträge zur polnischen Sozialversicherung summieren sich auf knapp 48 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts; davon trägt 20,64 Prozent der Arbeitgeber. Polen, die in ihrer Heimat sozialversichert sind, müssen ihrem deutschen Arbeitgeber außerdem den Vordruck „E101“ als Nachweis ihrer Versicherung vorlegen, was weder Arbeitgebern noch Arbeitnehmern hinreichend bekannt ist, klagt das Landvolk. Der Vordruck wird nicht automatisch von der polnischen Arbeitsverwaltung mit der Einstellungszusage an die Arbeitnehmer verteilt. Im Falle von Krankheit oder Unfall erfolgt dann keine Leistung der deutschen, aber auch keine Übernahme der Behandlungskosten durch die polnischen Sozialversicherungsträger. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Landvolk, wie bisher für jeden Saisonarbeitnehmer eine private Krankenversicherung abzuschließen. Außerdem fordern die Bauernverbände vertragliche Regelungen zwischen Deutschland und Polen für eine „kostenneutrale“ Behandlung von osteuropäischen Saisonarbeitskräften – zumal die Spitzenverbände der Sozialversicherungen derzeit keine Möglichkeit einer Sonderabsprache sähen. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen will den betroffenen Betrieben auf Einzelantrag die Reduzierung ihrer Beiträge gewähren.
Quelle: rb rundblick Nord Report, 1.04.2005
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