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Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 68/44 vom 15.03.2005 wurde der Beschluss 2005/211/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Einführung neuer Funktionen für das Schengener Informationssystem, auch im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung verkündet.
In der Beschlussbegründung wird ausgeführt, dass eine zweite Generation des Schengener Informationssystem installiert werden soll. Im Vorgriff auf dieses System wird bereits jetzt verschiedenen Behörden (Europol, Eurojust) Zugriff auf die gespeicherten Daten gewährt, wenn dies die ordnungsgemäße Durchführung der behördlichen Aufgaben erleichtert. Ferner soll ermöglicht werden, Bestimmungen über den Austausch sämtlicher Zusatzinformationen über die von den Mitgliedstaaten für diesen Zweck bezeichneten Stellen (SIRENE) zu erlassen, wodurch im Rahmen der Bestimmungen des Schengener Durchführungsübereinkommens eine gemeinsame Rechtsgrundlage für diese Stellen geschaffen wird und Regeln für das Löschen ihrer Dateien festgelegt werden.
Die Änderung geht zurück auf eine Initiative Spaniens. Der Beschluss ändert die Artikel 92, 94, 99, 100, 101, 103 und 113 des Schengener Durchführungsübereinkommen.
Neu eingefügt werden die Artikel 101a, 101b, 112a und 113a SDÜ.
Das Inkrafttreten des Beschlusses erfolgt gemäß Artikel 2 des Beschlusses schrittweise zwischen 90 und 270 Tage nach Veröffentlichung. Teile des Beschlusses treten erst in Kraft, nachdem der Rat einstimmig beschlossen hat, dass die Voraussetzungen vorliegen.
Das genaue Datum des Inkrafttreten der Regelungen kann der angefügten mit Verweisen versehenen Tabelle entnommen werden.
| Geänderte Artikel | Inkrafttreten | Inkrafttreten nach Abs. 3 (Island, Norwegen) |
|---|---|---|
| Art. 92, Art. 99, Art. 101 | 90 Tage nach Veröffentlichung (am 13.06.2005) | 270 Tage nach Veröffentlichung (am 10.12.2005) |
| Art. 112a, Art. 113a | 180 Tage nach Veröffentlichung (am 11.09.2005) | 270 Tage nach Veröffentlichung (am 10.12.2005) |
| Art. 94, Art. 99, Art. 100, Art. 101a, Art. 101b, Art. 103, Art. 113 | Tritt ab einem Zeitpunkt in Kraft, der vom Rat einstimmig beschlossen wird, sobald die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt EU zu veröffentlichen. | |
Quelle:
Amtsblatt EU L68/44, 15.03.2005
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