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Stuttgart - Initiative des Landes gegen Zwangsheirat

Die baden-württembergische Landesregierung hat beschlossen, eine Gesetzesinitiative zur Bestrafung von Zwangsverheiratungen zu starten. Eheschließungen unter Zwang sind vor allem im türkischen Kulturkreis verbreitet.

Auf Bundesebene soll ein eigener Straftatbestand geschaffen werden. Laut der Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg soll für eine Zwangsverheiratung Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren möglich sein. Bisherige rechtliche Instrumente zum Schutz betroffener Mädchen hätten sich nicht bewährt. Der Entwurf sieht auch vor, die bislang geltende einjährige Antragsfrist für die Aufhebung einer unter Drohungen geschlossen Ehe zu streichen.

Die in Tübingen ansässige Frauenrechtsorganisation "Terre des femmes" begrüßte den Vorstoß der Landesregierung. Sie merkte jedoch an, dass es schwierig sei, Zwangsverheiratungen zu beweisen. Die Familie setze die betroffenen jungen Frauen enorm unter Druck. Daher gebe es bei Zwangsheiraten eine hohe Dunkelziffer.

Quelle: Externer Link SWR.de, 28.09.2004

 

Zwangsverheiratungen stoppen - Auch in Deutschland traurige Realität

Zur Bundesratsinitiative der Landesregierung Baden-Württemberg gegen Zwangsheirat erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:

Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung. Diese ist jedoch für einige junge Frauen und Mädchen - auch in Deutschland - traurige Realität. Gegen ihren Willen werden sie in Deutschland oder in ihren Herkunftsländern verheiratet.

Dieses Vorgehen verstößt zwar eindeutig gegen geltende Gesetze sowie gegen das Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen, doch bislang wird dieses strafwürdige Unrecht nur in den wenigsten Fällen strafrechtlich verfolgt. Dies ist insbesondere auf mangelnde Kenntnis und mangelndes Bewusstsein sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den Opfern selbst zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund ist wirkungsvolle Aufklärung sehr wichtig. Betroffene junge Frauen und Mädchen müssen sich ihrer Rechte auf freie Partnerwahl und ein selbst bestimmtes Leben stärker bewusst werden.

Darüber hinaus sind die rechtlichen Instrumente dahingehend auszubauen, dass Zwangsheiraten wirksam bekämpft werden können und den Opfern von Zwangsheiraten angemessener Schutz gewährt werden kann.

Die aktuelle Gesetzesinitiative der Landesregierung Baden-Württemberg ist insbesondere mit den Anliegen, im Strafgesetzbuch einen neuen Tatbestand zu schaffen (§ 234 b StGB-E), der sich an die bisherigen Tatbestände der Nötigung, des Menschenhandels und der Verschleppung anlehnt und mit einer erhöhten Strafdrohung einhergeht und einer deutlichen Stärkung der Opfer im Zivilrecht eine Möglichkeit, um Zwangsheiraten wirksamer unterbinden zu können.

Zwangsheiraten sind keine private oder kulturelle Angelegenheit, sondern stellen einen Missbrauch und eine Menschenrechtsverletzung an jungen Frauen und Mädchen dar. Deshalb muss massiver als bislang gegen diese unmenschliche Praxis vorgegangen werden.

Quelle: Externer Link CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 29.09.2004

 

Das Gesetz (Vollständige Bezeichnung: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat - Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz) wurde wegen des Grundsatzes der Diskontinuität durch das Land Baden-Württemberg erneut in den Bundesrat eingebracht. Die ursprünglich als Drs 546/05 (B) beim Bundestag eingebrachte Gesetzesinitiative ist unter Bundesratsdrucksache 51/06 zu finden.


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