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Der folgende Artikel durfte mit freundlicher Genehmigung der Autoren Volker Westphal und Edgar Stoppa aufbereitet und veröffentlicht werden.
Seit dem "Savas-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs im Jahre 2000 (EuGH U. v. 11.05.2000 "Savas" Rs. C.37/98) war absehbar, dass bestimmte türkische Staatsangehörige sich auf ausländerrechtliche Bestimmungen berufen können, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei am 01.01.1973 gegolten haben, wenn diese Bestimmungen günstiger waren als die heutigen. In Bezug auf EU-Staaten, die erst nach dem 01.01.1973 der EU beigetreten sind, gilt in diesem Zusammenhang das Beitrittsdatum als Bezugszeitpunkt. In Folge der weiteren Rechtsprechung des EuGH (insbesondere EuGH, Urteil vom 20.09.2007 "Tum&Dari" Rs. C-16/05 und v. 19.02.2009 "Soysal" Rs C-228/06) ist nun für einen großen Kreis von Fachleuten klar, dass türkische Staatsangehörige im Rahmen der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit visumfrei in diejenigen EU-Staaten einreisen dürfen, die die visumfreie Einreise aus diesen Gründen bereits am 01.01.1973 - oder im Fall ihres späteren EU-Beitritts am Beitrittsdatum - gewährt hatten.
Wir haben im Report seit dem Savas-Urteil mehrfach auf diese Rechtsentwicklung hingewiesen und nach dem Soysal-Urteil im Report Nr. 19 das Recht zur visumfreien Einreise von Türken im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs dargestellt. Zu den begünstigten Personenkreis gehören unserer Ansicht nach auch Dienstleistungsempfänger, so auch Touristen.
Die Regierungen – jedenfalls die deutsche und die niederländische Regierung – sehen diese Rechtsfolge in dem Umfang, wie sie von vielen Fachautoren des Europarechts und von uns vertreten wird, bislang nicht als gegeben an.
Auf dieser Seite bieten wir weitere Informationen zu diesem Rechtsthema an und wollen Sie auch über den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten.
In der anschließend verlinkten pdf-Datei finden Sie eine Zusammenstellung einschlägiger Beiträge, aus der Sie die Entwicklung der Rechtslage nachvollziehen können. Es handelt sich dabei um:
In dem Kompendium finden sich noch folgende politische Stellungnahmen oder Berichte über politische Aktivitäten in diesem Zusammenhang:
Zudem sind als weitere Quellen empfehlenswert:
Quelle:
www.westphal-stoppa.de, 19.04.2007
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