Das Bundesverwaltungsgericht hat den Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Rücknahmen und Widerrufen von Aufenthaltstiteln auf die letzte Tatsacheninstanz der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit verlagert. (...)
Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass ein Mitgliedstaat der Europäischen Union in Ausübung seiner Zuständigkeit im Bereich der Staatsangehörigkeit einem Unionsbürger die durch Einbürgerung verliehene Staatsangehörigkeit wieder entziehen kann, falls der Unionsbürger diese durch Täuschung erschlichen hat. Dies gilt auch, wenn eine solche Rücknahme zur Folge hat, dass der Betroffene die Unionsbürgerschaft verliert, weil er nicht mehr die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. In einem solchen Fall muss die Rücknahmeentscheidung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. (...)
Das Bundesverwaltungsgericht hat beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) Fragen zum Verlust der Unionsbürgerschaft als Folge der Rücknahme einer Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zur Vorabentscheidung vorzulegen. (...)
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