Die Innenminister des Bundes und der Länder haben beschlossen, die als Aufenthaltserlaubnis auf Probe bezeichneten Aufenthaltstitel nach den Altfallregelungen in §104a und §104b AufenthG zu verlängern, auch wenn die gesetzlichen Verlängerungsvoraussetzungen der Sicherung des Lebensunterhals aus eigener Erwerbstätigkeit nicht erfüllt sind. Nun können auch Ehegatten und minderjährige Kinder einbezogen werden. (...)
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entsteht, nur weil ausreisepflichtige Antragsteller nicht freiwillig ausreisen wollen und sich deshalb weigern, die Freiwilligkeit ihrer Ausreise gegenüber der konsularischen Vertretung ihres Heimatstaates zu bekunden. (...)
Das Bundesverwaltungsgericht spricht sich in einem Urteil für die Anwendung von § 85 AufenthG auf Zeiten des Besitzes eines Aufenthaltstitels aus. (...)
Das Ausländerzentralregister meldet, dass 29.244 Personen Ende März eine Aufenthaltserlaubnis “auf Probe” besaßen. (...)
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten im Falle einer Trennung der Eheleute vor Ablauf von zwei Jahren nur auf Gefahren gestützt werden kann, die in Zusammenhang mit der Ehe und deren Auflösung stehen. (...)
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist die Ablehnung des Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug zu dem Ehemann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn deren Lebensunterhalt in Deutschland nicht gesichert ist (Fall von türkischen Staatsangehörigen).
Bis zum 30. September 2007 haben nach Regierungsangaben 71857 Personen eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage des IMK-Beschlusses beantragt, davon hätten 19.770 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, darin sind 7541 Familienangehörige enthalten. (...)
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