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Das Wort Visum kommt aus dem Lateinischem (carta visa) und heisst soviel wie "das gesehene Dokument'. Der Plural von Visum ist Visa oder Visen. Da im Englischen der gleichbedeutende Begriff 'visa' im Plural als auch im Singular Verwendung findet, wird 'Visa' auch hier zulande zunehmend als Singular eingesetzt.
Durch ein Visum erteilt ein Staat einer Person die individuelle Erlaubnis, sich für eine bestimmt festgelegte Zeitspanne in das Terretorium des Staates zu begeben und dort seinen Aufenthalt zu nehmen.
Das allgemeine Völkerrecht (und auch das deutsche Verfassungsrecht) gewährt keine kosmopolitische Freizügigkeit. Daher fordern die meisten Staaten den Besitz eines Visums als Voraussetzung für eine legale Einreise in das Hoheitsgebiet.
Visa können erteilt werden unmittelbar vor der Einreise. Dies ist meist der Fall, wenn die Staaten, dessen Staatsangehörigkeit der Einreisende angehört, besonders gute Beziehungen pflegen. Eher ist es allgemein üblich, dass Visa von der Botschaft oder einem Konsulat des Staates im Ausland (Auslandsvertretung) erteilt wird.
Für die Erteilung eines Visums werden oft Gebühren verlangt. Visa werden häufig als Aufklebeetiketten oder Stempel in den Reisepass angebracht.
Visa können in folgende Kategorien eingeteilt werden:
Darüber hinaus können Visa unterschieden werden in solche, die lediglich die einmalige Einreise gestatten und solche, die dem Inhaber erlauben, mehrfach das Staatsgebiet zu betreten.
Weitere Informationen über die deutschen Visumklassen finden Sie hier:
Einige Länder verlangen, dass ihre eigenen Bürger Ausreisevisa (also eine Erlaubnis der Regierung, das Land zu verlassen) beantragen, bevor sie eine Auslandsreise machen oder auswandern. Ausreisevisa werden häufig in Ländern mit ungünstigen politischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Bedingungen verlangt, die zu einem deutlichen Anstieg der Auswanderungsrate geführt haben. Durch die begrenzte Ausgabe von Ausreisevisa können Länder die Auswanderungswelle kontrollieren oder sogar stoppen. Beispiele für eine derartige Situation sind das faschistische Regime in Italien zwischen 1922 und 1943 und das nationalsozialistische Regime in Deutschland zwischen 1933 und 1945. China, Kuba und eine Reihe anderer kommunistischer Länder bedienen sich dieser Praxis bis heute.
Quelle des Visummusters:
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