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Verfassungsschutz   -   BfV   -   Bundesamt für Verfassungsschutz

Die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes

In den einzelnen Bundesländern gibt es Extern Landesbehörden für Verfassungsschutz.

 

Falls mal eine Anfrage kommt ;-)

Gesetzestext des § 18 Absatz 3 Bundesverfassungsschutzgesetz

(3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizeien sowie andere Behörden um Übermittlung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen, wenn sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine den Betroffenen stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. Unter den gleichen Voraussetzungen dürfen Verfassungsschutzbehörden der Länder

  1. Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
  2. Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, Polizeien des Bundes und anderer Länder um die Übermittlung solcher Informationen ersuchen.

Extern § 18 Bundesverfassungsschutzgesetz - Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden

 

 

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bobby proved