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Sozialversicherungsausweis   -   SVA

Jeder Versicherte erhält von seinem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis. Dieser ist beim Arbeitgeber vorzulegen bzw. bei Ausübung der Beschäftigung mitzuführen. Für die Meldung beim Arbeitsamt als Arbeitslose, ist die Vorlage des Sozialversicherungsausweises erforderlich.

Eine kleine FAQ zu diesem Thema finden Sie u.a. hier:

 

 

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