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Die Staatsangehörigkeit ist eine besondere Eigenschaft oder Rechtsbeziehung, die eine Person einem bestimmten Staat zuordnet. Gegenüber allen anderen Staaten (anders nur bei Mehrstaatigkeit) ist diese Person Ausländer.
Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen, sind staatenlos.
Mit der Staatsangehörigkeit sind gegenseitige Rechte und Pflichten verknüpft,
Wichtig sind die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten,
Staatsbürger sind auch die Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Statusdeutschen) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. Das sind vor allem Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler und ihre Angehörigen. In anderen Staaten kann es Abstufungen zwischen den Staatsangehörigen geben, insbesondere im Hinblick auf die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. In Deutschland gibt es nur eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit.
Quelle:
BMI
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