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Schwarzarbeit - SchwarzArbG - SchwArbG - SAG

Schwarzarbeit ist eigentlich ein Begriff den jeder kennt. Umgangssprachlich hat der Begriff "Schwarzarbeit" eine weitreichende Bedeutung. Hiermit wird eine Vielzahl von Tätigkeiten bezeichnet, Handwerksleistungen nach Feierabend bis hin zu hauptberuflicher illegaler Erwerbstätigkeit unter Umgehung weiterer gesetzlicher Pflichten (wie die Zahlung von Lohnsteuer oder von Sozialversicherungsabgabe).

Mit dem ab 01.08.2004 gültigen Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) werden die verschiedenen Fallgestaltungen der Schwarzarbeit erstmalig dem allgemeinen Sprachgebrauch angepasst definiert. Der Gesetzgeber möchte mit dieser klaren Beschreibung des Schwarzarbeitsbegriffs dazu beitragen, dass das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung gestärkt und damit vorbeugend der Schwarzarbeit entgegen gewirkt wird.

Die Definition im § 1 Abs. 2 SchwarzArbG stützt sich auf die im Sozialgesetzbuch und Steuerrecht vorgesehenen Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten.

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