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Schengen-Staaten

"Schengen-Staaten" sind die Länder

Seit dem 21. Dezember 2007 wenden auch die Staaten

das Schengener Durchführungsübereinkommen an.

Die Staaten

gehören durch den Sonderweg der Assoziation zu den "Schengen-Staaten" ohne EU-Staaten zu sein. Derselbe Sonderweg wird einem Assoziierungsabkommen vom 26. Oktober 2004 auch der Schweiz als Nicht-EU-Mitglied eröffnet. Mit dem Abkommen werden für sie die gleichen Rechte und Pflichten begründet wie für Norwegen und Island.

 

Schengen

Am 14. Juni 1985 unterzeichneten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande in dem kleinen Dorf Schengen in Luxemburg (in der Grenzregion zum Saarland und Frankreich) ein Übereinkommen über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und zur Einführung des freien Personenverkehrs für die Angehörigen der Unterzeichnerstaaten, aller anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sowie von Drittländern.

Das Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen wurde am 19. Juni 1990 von diesen fünf Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es regelt die Durchführung und die Voraussetzungen, unter denen der freie Personenverkehr gewährleistet wird. Italien (1990), Spanien und Portugal (1991), Griechenland (1992) Österreich (1995), Schweden, Finnland und Dänemark (1996) sind diesem Übereinkommen, das innerstaatliche Gesetze ändert und der Ratifikation durch die Parlamente bedarf, beigetreten. Weitere Vertragsparteien des Übereinkommens sind Island und Norwegen.

Der Schengen-Besitzstand wurde mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 zum 1. Januar 1999 in den Rechtsrahmen der Europäischen Union überführt. Das Vereinigte Königreich und Irland nehmen in eingeschränktem Umfang am Schengen-Besitzstand teil; sie beteiligen sich an den Maßnahmen zur polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit.

 

Rechtliche Bedeutung

Visumspflichtige Drittausländer dürfen sich, wenn sie einen einheitlichen Schengener Sichtvermerk (Visum) besitzen, damit in allen "Schengen-Staaten" aufhalten bzw. durch diese reisen (bitte Übergangsreglungen für die neuen EU-Beitrittsstaaten Bulgarien, Rumänien und Zypern beachten). Leben sie z. Bsp. legal in Deutschland, benötigen sie für die Einreise in einen anderen Vertragsstaat kein Visum. Sie müssen aber einen nationalen Aufenthaltstitel (z. Bsp. in Deutschland:

besitzen und vorlegen.

Zum besseren Verständnis zwei Beispiele:

Rechtsgrundlage: Schengener Durchführungsübereinkommen.

 

 

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bobby proved