Sie befinden sich hier: Startseite -> Stichworte -> Richtlinie EU
Bei Richtlinien der Europäischen Union handelt es sich um Rahmengesetze, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind; sie muss inhaltlich in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden, wobei das in der Richtlinie festgelegte Ziel verbindlich ist, die Wahl von Form und Mitteln aber dem Staat überlassen bleibt.
Rechtsgrundlage für Richtlinien ist Art. 249 EGV (ex-Artikel 189). Richtlinien werden als Rechtsakte der Europäischen Union dem sekundären Gemeinschaftsrecht zugeordnet.
Werden Richtlinien von einem Mitgliedstaat nicht rechtzeitig oder nur unzulänglich in nationales Recht umgesetzt, so können sich auch Einzelpersonen auf die Richtline berufen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Richtline
Rahmenbeschlüsse der Europäischen Union werden auch Quasi-Richtlinien genannt.
Derartige Beschlüsse kann der Rat im Bereich der Polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) zur Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten annehmen (Art. 34 Abs. 2 lit. b); sie sind nicht unmittelbar wirksam, aber (wie Richtlinien) hinsichtlich des im Beschluss genannten Ziels für die Mitgliedstaaten verbindlich.
Quellen:
Dies könnte Sie interessieren:
[ Inhaltsverzeichnis ] | [ Startseite ]
Falls ein Link nicht funktioniert sind wir für eine kurze Nachricht dankbar.
![]()