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RFID ist die Abkürzung für den englischen Begriff Radio Frequency Identification, bedeutet also in etwa Funkerkennung. Dieses Funkerkennungssystem kommt bei den ab Herbst 2005 ausgegebenen Reisepässen mit biometrischen Daten zum Einsatz. Das BSI nennt den zum Einsatz kommenden Baustein RF-Chip, diese Bezeichnung ist in technischen Kreisen weniger geläufig.
Die grundlegenden technischen Spezifikationen für den Chip im Reisepass wurden von der ICAO standardisiert
Auf dem Baustein werden in der ersten Ausbaustufe ein Passbild und die Daten des Ausweises / Passes gespeichert. Diese Informationen sind bereits jetzt in nicht elektronischer Form in dem Dokument enthalten. Zu einem späteren Zeitpunkt soll auch ein Abdruck eines Fingers auf dem Baustein hinterlegt werden.
RFID-Systeme besitzen folgende Eigenschaften:
RFID-System bestehen aus zwei Komponenten, einem Transponder und einem Lesegerät.
Zunächst wird die ist die RFID-Technik nur in Reisepässen eingesetzt. Es ist jedoch geplant, auch Personalausweise (laut Bundesinnenministerium ab 2008) und Aufenthaltstitel mit biometrischen Daten zu versehen und diese mittels RFID-Technik zu realisieren.
Nach Angaben des BSI können die Informationen auf dem im Pass integrierten RFID-Chip im ungeöffneten Zustand nicht gelesen werden. Die Daten werden in verschlüsselter Form auf den Chip gespeichert, so dass nicht jeder die Daten auslesen kann.
Wesentliche Gründe für den EU-Beschluss, biometrische Daten im Pass aufzunehmen waren
Grundsätzlich problematisch bei dem Einsatz einer funkbasierten Technik ist, dass möglicherweise auch dann Daten gelesen werden können, wenn dies vom Inhaber nicht gewollt ist. Die Kritiker dieer Technik halten entgegen, dass einerseits die erhoften Effekte den erheblichen Einführungaufwand nicht rechtfertigen und dass die Technik die gewünschte Sicherheit nicht gewährleistet, insbesondere
Die Regelungen über den Reisepass unterliegen der unmittelbaren Gesetzgebungsbefugnis der Europäischen Gemeinschaft (Art. 62 EGV, vgl. Verordnung (EG) Nr. 2252/2004). Das Europäische Parlament hat im Dezember 2004 die Einführung des mit biometrischen Daten versehenen Reisepasses beschlossen.
Die Umsetzung der Verordnung durch die Bundesrepublik Deutschland erfolgt durch § 4 Abs. 3 des Passgesetzes. Eine ähnliche Regelung befindet sich in § 1 Abs. 4 des Personalausweisgesetz.
Schaubild zu dem Thema:
Quellen:
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