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Rasterfahndung gegen Terroristen

Die Innenminister des Bundes und der Länder haben beschlossen, im Kampf gegen internationale Terroristen ab dem 1. Oktober 2001 die so genannte Rasterfahndung einzusetzen.

Nach einer entsprechenden Vereinbarung der Innenminister von Bund und Ländern wird seit dem 1. Oktober 2001 nach islamistischen Terroristen bundesweit mit Hilfe der Rasterfahndung gesucht. Ziel dieser systematischen Fahndungsmethode ist es, so genannte "Schläfer" ausfindig zu machen, die möglicherweise weitere Terroranschläge vorbereiten. Die Innenminister haben sich dafür auf bundesweite Kriterien geeinigt.

Die Computer-Rasterfahndung zur Kriminalitätsbekämpfung vergleicht Merkmale einer größeren Personengruppe auf eine Kombination bestimmter Merkmale und auf etwaige Übereinstimmungen. Sie ist ein maschineller Vergleich von Datenbeständen öffentlicher und privater Stellen. Genutzt werden beispielsweise Daten von Einwohnermeldeämtern, Universitäten, Krankenkassen, Stromversorgern und polizeiliche Erkenntnisse. Durch den Abgleich der Daten wird der Kreis verdächtiger Personen immer enger gezogen.

In der kriminalistischen Praxis ist die Rasterfahndung seit Mitte der siebziger Jahre gebräuchlich. Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden hat diese systematisierte Fahndungsmethode Mitte der sechziger Jahre entwickelt. Sie spielte vor allem bei der Bekämpfung des RAF-Terrorismus in den siebziger Jahren in Deutschland eine Rolle.

Bei der Rasterfahndung in den siebziger Jahren setzten die Ermittler voraus, dass Terroristen nicht polizeilich gemeldet sind und ihre Stromrechnungen bar bezahlen. Die Daten der Einwohnermeldeämter wurden dann mit denen der bar zahlenden Stromkunden verglichen.

Quelle: Extern bundesregierung.de, 20.02.2003

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bobby proved