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Organisierte Kriminalität (OK)

Umgangssprachlich werden darunter Straftaten verstanden, die von kriminellen Organisationen "professionell" begangen werden. Hierbei spielen nationale Grenzen keine Rolle, da diese Organisationen teilweise weltweit "tätig sind".

Bei dieser Kriminaltitätsform sind nicht nur die unmittelbar Betroffenen geschädigt, sondern öfters in erheblichem Maße die gesamte Wirtschaft.

Die Betätigungsfelder dieser Organisationen sind

Häufig werden die mit illegalen Geschäften erwirtschafteten Gewinne in legalen Geschäften angelegt (so genannte Geldwäsche). Hierbei nehmen die kriminellen Organisationen Einfluss auf Politik, Medien und verschiedene gesellschaftliche Gruppen.

Zitat aus den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV):

Die Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität sind vielgestaltig. Neben strukturierten, hierarchisch aufgebauten Organisationsformen (häufig zusätzlich abgestützt durch ethnische Solidarität, Sprache, Sitten, sozialen und familiären Hintergrund) finden sich - auf der Basis eines Systems persönlicher und geschäftlicher kriminell nutzbarer Verbindungen - Straftäterverflechtungen mit unterschiedlichem Bindungsgrad der Personen untereinander, deren konkrete Ausformung durch die jeweiligen kriminellen Interessen bestimmt wird.

 


 

Dem jährlichen Lagebild des BKA liegt folgende Definition der OK zugrunde:

Organisierte Kriminalität ist

  1. unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
  2. unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
  3. unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken."

Der Begriff umfasst nicht Straftaten des Terrorismus.

Der Begriff "Organisierte Kriminalität" umfasst bestimmte Erscheinungsformen kriminellen Verhaltens, mit denen besondere Gefahren für die öffentliche Sicherheit verbunden sind, da die Bedrohung nicht von Einzeltätern, sondern von auf Dauer angelegten kriminellen Strukturen ausgeht.

Die Definition OK gliedert sich in zwei Teile. Für die Qualifizierung kriminellen Verhaltens als Organisierte Kriminalität müssen alle generellen und zusätzlich eines der speziellen Merkmale der Alternativen A. bis C. vorliegen.

Quelle und weitere Informationen:

 

 

 

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bobby proved