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Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt trat am 01.04.2003 die Neuregelung der sogenannten Geringfügigen Beschäftigung in Kraft.
Für eine geringfügige Beschäftigung im privaten Haushalt gilt eine Sonderregelung.
Die Pauschalbeiträge und Pauschalsteuer werden an die Bundesknappschaft gezahlt. Die Krankenkassen sind somit in diesem Bereich nicht mehr Einzugsstelle.
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