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Kirchenasyl ist die Praxis einzelner (in Deutschland vor allem evangelischer) Kirchengemeinden, Asylbewerbern, die nach Ablehnung ihrer Asylanträge unmittelbar von der Abschiebung bedroht sind, bei besonderen Härtefällen in kirchlichen Gebäuden vorübergehend Zuflucht zu gewähren, um in dieser Zeit ein (dauerndes) Bleiberecht zu erwirken.
(Quelle: Brockhaus - Lexikon)
Ungeachtet der Frage, ob es der Polizei aus rechtlichen Gründen verwehrt ist, die Kirche zu betreten oder dies aus Respekt vor der Institution der Kirche geschieht, kann man die Inanspruchnahme des Kirchenasyls als eine Sonderform des Untertauches betrachten. In Einzelfällen wurden Pastoren, die Kirchenasyl gewährt hatten, wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das AuslG verurteilt.
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