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Bundesverfassungsgericht: Kalifatstaat bleibt verboten

Karlsruhe (Reuters) - Die radikal-islamische Vereinigung Kalifatstaat bleibt wegen ihrer aggressiven Haltung gegenüber dem deutschen Staat verboten.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) bestätigte am Freitag das von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) Ende 2001 erlassene Verbot des als aggressiv-extremistisch eingestuften Vereins. Die höchsten Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde der von dem so genannten "Kalifen von Köln" Metin Kaplan geführten Organisation nicht zur Entscheidung an. Der Verein wolle notfalls mit Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung des Landes beseitigen, hieß es in dem Beschluss. Der Kalifatstaat sah durch das Verbot dagegen das Grundrecht auf religiöse Vereinigungsfreiheit verletzt (Az.: 1 BvR 536/03).

GERICHT: VERURTEILUNG KAPLANS ZEIGT GEWALTBEREITSCHAFT DER VEREINIGUNG

Eine Kammer des ersten Senats des Verfassungsgerichts wies die Verfassungsbeschwerde des Vereins mangels Erfolgsaussichten ab und bestätigte damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Religionsgemeinschaften dürften gegenüber dem Staat durchaus kritisch eingestellt ein. Wenn eine Gruppe sich jedoch - wie der Kalifatstaat - auf kämpferisch-aggressive Weise gegen Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde richte, sei ein Verbot gerechtfertigt. Allein das Urteil gegen Islamistenführer Kaplan zeige, dass es dem Verein nicht nur um abstrakte Kritik gehe, sondern dass er nicht vor Gewalt zurückschrecke, um seine Ziele zu erreichen.

Der als "Kalif von Köln" bekannt gewordene Kaplan war 2000 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt worden, weil er öffentlich zur Ermordung eines religiösen Widersachers aufgerufen hatte. Nach Verbüßung der Haft befindet er sich seit Mai auf freiem Fuß. Die Bundesregierung hält Kaplan für ein Sicherheitsrisiko und will ihn abschieben, war zuletzt aber beim Verwaltungsgericht Köln gescheitert, das in der Türkei ein rechtsstaatliches Verfahren gegen Kaplan nicht gewährleistet sieht. Die Türkei will ihn wegen der Planung eines Anschlags vor Gericht stellen und hat Schily ein faires Verfahren zugesichert. In der nächsten Instanz geht es derzeit um den Widerruf seines Asyls in Deutschland.

Schily hatte mit dem Kalifatstaat erstmals eine religiöse Vereinigung verboten. Neben dem Verein waren im Dezember 2001 auch die dazu gehörige Stiftung "Diener des Islam" sowie 19 Teilorganisationen mit insgesamt etwa 1100 Mitgliedern verboten worden. Letztes Jahr verbot Schily weitere Teilorganisationen der radikal-islamischen Vereinigung.

Quelle: REUTERS Deutschland, 17.10.2003

 

 

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