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Die islamistisch - extremistische Vereinigung 'Kalifatsstaat' ist seit Dezember 2001 verboten (zur Rechtmäßigkeit des Verbotes: BVerwG, Urteil vom 27.11.2002, 6 A 4.02, DVBl. 2003, S. 873). Der Verband des als 'Kalif von Köln' bekannt gewordenen Islamisten Metin Kaplan galt bis dahin als eine der radikalsten Islamisten-Organisationen in Deutschland.
Der Verband und seinen Untergliederungen richteten sich nach Ansicht des Bundesinnenministeriums in "kämpferisch-aggressiver Weise" gegen die verfassungsmäßige Ordnung und verstießen gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Die Aktivitäten der bis zum Verbot rund 1.100 Getreuen des Metin Kaplan gefährdeten demnach zudem die innere Sicherheit und die außenpolitischen Belange der Bundesrepublik.
Der "Kalifatsstaat" propagierte den Sturz des türkischen Staatssystems und die Errichtung einer islamischen Gottesstaates. Ziel war laut Innenministerium "die Weltherrschaft des Islam unter der Führung eines einzigen Kalifen".
Der "Kalifatsstaat" verstand sich den Angaben zufolge als Wiederbelebung des durch Kemal Atatürk 1924 in der Türkei abgeschafften 'Kalifats'. Als Mittel dazu wurde seit 1996 der Dschihad, also der Heilige Krieg, beziehungsweise der "Befreiungskampf" durch die 'Soldaten und Generalstabsmitglieder des Kalifatstaates' propagiert - falls erfordlich unter Einsatz des 'Schwertes' und unter Inkaufnahme des Todes.
Die Organisation ging aus dem Verband der islamischen Vereine und Gemeinden (ICCB) hervor, der 1984 von Kaplans Vater Cemaleddin gegründet wurde. Im April 1992 rief Cemaleddin Kaplan, der als 'Khomeini von Köln' Bekanntheit erlangte, auf einer Großveranstaltung in Koblenz den 'Föderativen Islamstaat Anatolien' aus. Seine Vereinigung ging im März 1994 im 'Kalifatsstaat' auf.
Nach dem Tod Cemaleddin Kaplans im Mai 1995 übernahm sein Sohn Metin die Führung des Verbandes. Kaplans Organisaton finanzierte sich laut Verfassungsschutz aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Erträgen aus Immobilien. Schätzungen zufolge soll sie in den neunziger Jahren ein Vermögen in Millionenhöhe besessen haben.
Metin Kaplan wurde im November 2000 vom OLG Düsseldorf wegen Mordaufrufs an seinem Berliner Rivalen Halil Ibrahim Sofu zu vier Jahren Haft verurteilt. Sofu wurde im Mai 1997 von Unbekannten in Berlin erschossen. Die Türkei verlangt eine Auslieferung des 'Kalifen von Köln'.
Die Justiz wirft ihm vor, 1998 einen Terroranschlag auf das Atatürk-Mausoleum in Ankara geplant zu haben. Nach der Abschaffung der Todesstrafe durch das türkische Parlament sind die Chancen für eine Abschiebung Kaplans gestiegen. Die Bundesregierung forderte von der Türkei bislang eine Garantie, dass der Islamistenführer nach einer Abschiebung weder gefoltert noch hingerichtet werde.
Quelle: www.n-tv.de, 19.09.2002
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