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Indiz

Das Indiz ist das lateinische Wort für Anzeichen --> Mehrzahl Indizien (Anzeichen).

Das Indiz ist kein Beweis aber mehr als eine (bloße) Vermutung/Behauptung. Es wird auch als Verdachtsmoment ohne unmittelbare Beweiskraft bezeichnet welches auf etwas Beweiserhebliches schließen lässt. Beispiele:

In einem so genannten Indizienprozess wird die Schuld des Angeklagten nicht durch Beweis(e) sondern durch die Summe der verschiedenen Indizien begründet.

Falls eine richterliche Entscheidung (nur) auf Indizien gestützt ist muss dies im Urteil angegeben werden (§ 267 (1) StPO).

 

 

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bobby proved