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Innenministerkonferenz, IMK

Die Innenministerkonferenz (IMK) ist eine regelmäßige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder. Die Konferenz kann als Platz horizontaler Kooperation zwischen den Exekutiven der Länder angesehen werden. Die Ressors der Länder verfolgen damit den Zweck einer freiwilligen sektoralen Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund. Da sich bei der Vorbereitung der Sitzungen die A-Länder und die B-Länder in getrennten Gesprächen über parteipolitische Themen abstimmen, überlagert sich in der IMK der Parteienwettbewerb und der Föderalismus als Strukturprinzipien.

An den Gesprächen nimmt auch der Bundesinnenminister teil.

 

Ausführlichere Informationen:

1954 haben die Chefs der Innenressorts die "Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" - kurz Innenministerkonferenz (IMK) - errichtet, um die zuvor im Wesentlichen auf Beamtenebene durchgeführte länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit auch auf der politischen Ebene zu verankern.

Der Bundesminister des Innern (BMI) nimmt als ständiger Gast gleichberechtigt - mit Ausnahme des Stimmrechts - an den Sitzungen der IMK teil.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben tagt die IMK in der Regel zweimal im Jahr, sofern nicht insbesondere aufgrund aktueller politischer Entwicklungen oder Gefahrenlagen für die Innere Sicherheit Sondersitzungen erforderlich sind. Außerdem können Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden.

Die meisten Themen, die die Minister und Staatssekretäre in ihren Sitzungen erörtern, werden von den sechs ständigen Arbeitskreisen der IMK vorbereitet, die in ihrem Zuschnitt den Geschäftsbereich der Innenressorts abbilden und damit auch den Aufgabenbereich der IMK beschreiben:

Den Arbeitskreisen gehören die jeweiligen Abteilungsleiter der Innenressorts der Länder und des Bundes an. Im AK II sind außerdem die Präsidenten des Bundeskriminalamtes und der Polizeiführungs-Akademie Mitglieder. Im AK IV nimmt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz an den Sitzungen teil.

Zusätzlich zu der Vorbereitung durch die Arbeitskreise können die Länder und der Bund Themen für die Sitzungen der IMK anmelden.

Kurz vor den Sitzungen der IMK tagt jeweils eine Konferenz der Staatssekretäre und Staatsräte, die die Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise und die gesonderten Themenanmeldungen bewertet und für die Minister und Senatoren aufbereitet. Auch die Staatssekretäre und Staatsräte können wie die IMK jederzeit anlassbezogen zu Sitzungen zusammentreten. Den Vorsitz führt der Staatssekretär des IMK-Vorsitzlandes.

Für die Beschlussfassung der IMK gilt das Einstimmigkeitsprinzip; d.h. keines der 16 Mitglieder darf gegen den Beschluss stimmen. In Anbetracht der z.T. äußerst kontroversen Themen entsteht daher der Zwang, im Interesse eines Beschlusses aufeinander zuzugehen und Abstriche an der Maximalposition zugunsten einer von allen getragenen Lösung vorzunehmen. Um dieses Konsensprinzip zu unterstützen und ein Mitglied nicht zum "Nein" zu zwingen, besteht die Möglichkeit, sich zu enthalten. In einer Erklärung zu Protokoll kann dann ein Land oder der Bund seine abweichende Auffassung zum Ausdruck bringen. Die Beschlüsse der IMK sind in der Regel öffentlich, sofern nicht ein Land oder der Bund der Veröffentlichung widerspricht.

Quellen:

 

 

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bobby proved