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Gewerbe

Nach herrschender Meinung versteht man unter Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO)

welche

ausgeübt wird.

Ausgenommen sind,

Bitte beachten Sie, dass der Gewerbebegriff des Steuerrechts nicht identisch ist mit dem der Gewerbeordnung. Des weiteren ist auch noch zu erwähnen, dass die GewO umfangreiche Straf- und Bußgeldvorschriften beinhaltet.

 

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Sozial unwertig

Gewinnerzielung

gewisse Dauer / Intensität

Selbständig

Urproduktion

freien Berufe

 

 

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bobby proved