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Die Geldstrafe ist im Strafrecht Deutschlands neben der Freiheitsstrafe eine der gesetzlich vorgesehenen Hauptstrafen. Sie wird in ca. 80% aller Fälle verhängt. Sie wird je nach den Vermögensverhältnissen des Täters in Tagessätzen
Bei einem monatlichen Einkommen von beispielsweise 900 Euro beträgt der Tagessatz 900 : 30 Tage = 30 Euro.
Die Zahl der Tagessätze beträgt
Ist die Geldstrafe uneinbringlich, so tritt eine Ersatzfreiheitsstrafe an ihre Stelle. Dabei entspricht
Anstelle einer Freiheitsstrafe von weniger als sechs Monaten ist grundsätzlich eine Geldstrafe zu verhängen, sofern nicht die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich ist (§ 47 StGB).
Quelle: Der Brockhaus Recht
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