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Geldbuße

Die Geldbuße ist eine Unrechtsfolge, die keine Strafe darstellt, jedoch repressiven Charakter hat. Sie setzt eine

Ihr primäres Ziel ist es,

Im Gegensatz zur Geldstrafe wird sie bei Uneinbringlichkeit nicht in eine Freiheitsstrafe, sondern in so genannte Erzwingungshaft umgewandelt. Eine Geldbuße kann auch gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung verhängt werden (§ 30 Ordnungswidrigkeitengesetz-OwiG, § 444 StPO).

Nach § 17 OwiG beträgt die Geldbuße zwischen 5 und 1.000 Euro, sofern in Spezialgesetzen die Höchstgrenze nicht höher angesetzt ist.

In der Praxis wird auch die Auflage, einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen (§§ 56 b StGB, 153 a StPO und 15 Jugendgerichtsgesetz), als Geldbuße bezeichnet.

Quelle: Der Brockhaus Recht

 

 

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