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Fundpapierdatenbank

Durch das Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze wird ab dem 01.10.2005 erstmals eine Fundpapierdatenbank eingeführt (vgl. §§ 49a, 49b, 89a AufenthG).

Die Datenbank wird durch das Bundesverwaltungsamt geführt. Die Datensammlung enthält Informationen zu in Deutschland aufgefundenen, von ausländischen öffentlichen Stellen ausgestellten Identifikationspapieren.

Die Einrichtung der Datenbank geht zurück auf eine Anregung der Innenminister der Länder.

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat das Bundesministerium des Innern mit Beschlüssen vom Mai und November 2003 gebeten, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Zuwanderungsgesetz einen Gesetzentwurf für eine dateigestützte Passabgleichstelle vorzulegen, da sich in der ausländerrechtlichen Praxis Schwierigkeiten zeigen, die gefundenen Ausweispapiere passlosen Ausländern zuzuordnen.

Das Gesetz hat eine Rechtsgrundlage geschaffen, um durch den Einsatz biometrischer Verfahren, insbesondere der Gesichtsbilderkennung, eine Zuordnung von aufgefundenen ausländischen Ausweispapieren zu passlosen Ausländern zu erleichtern. Hierzu werden beim Bundesverwaltungsamt die Daten aufgefundener ausländischer Ausweispapiere, die für Angehörige visumpflichtiger Staaten ausgestellt sind, in einer Fundpapier-Datenbank gespeichert, und es wird ein elektronischer Abgleich zwischen den alphanummerischen Daten und biometrischen Merkmalen, insbesondere den Lichtbildern der Ausländer, an deren Identität oder Staatsangehörigkeit Zweifel bestehen, und den entsprechenden Daten und Merkmalen der Fundpapiere ermöglicht.

Quelle: Bundestagsdrucksache 15/4173

 

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