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Führungszeugnis - Polizeiliches Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine auf grünlichem Spezialpapier mit dunkelgrünem Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag (§ 30 BZRG) für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird.

Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit zum Beispiel bei der Arbeitsaufnahme. Dieses für persönliche Zwecke ausgestellte Führungszeugnis (Belegart N) wird auch als "Privatführungszeugnis" bezeichnet. Wird es hingegen zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O) benötigt, handelt es sich um ein "Behördenführungszeugnis".

 

 

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