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ist die Abkürzung für die VERORDNUNG (EG) Nr. 539/2001 DES RATES
vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige
beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der
Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind.
Also uns gefällt die Abkürzung EUVisumVO besser. ;-)
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