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Europol wurde eingerichtet, um dem zusammenwachsenden Europa in eigenen, die Innere Sicherheit tangierenden Fragen, ein wirkungsvolles Instrument zur regionalen Kriminalitätsbekämpfung an die Hand zu geben.
Europol soll nach dem Willen der Mitgliedstaaten (alle Staaten der Europäischen Union) Zentralstelle für polizeiliche Informationen sein. Es ist in der Lage, operative, strategische, technische und sonstige Informationen, die das polizeitaktische Vorgehen bestimmen oder Auswirkungen darauf haben, schnell und sicher anzubieten. Hierzu steht ein eigenes Computersystem zur Verfügung, das auch direkt von den jeweiligen nationalen Zentralstellen genutzt werden kann.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme bzw. das Tätigwerden von Europol ist, dass es sich um kriminelle Organisationsstrukturen handelt, zumindest zwei EU-Mitgliedstaaten tangiert sind und ein gemeinsames Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden erforderlich ist. Darüber hinaus darf das Ziel der Maßnahme nicht oder nicht in gleicher Weise durch die jeweiligen nationalen Stellen alleine erreicht werden können.
Europol ist als Service-Einrichtung konzipiert und hat die Aufgabe, die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der international organisierten Kriminalität zu unterstützen, wobei die nationale Souveränität beibehalten bleibt.
Europol hat keine Ermittlungszuständigkeiten und nimmt keine Fahndungsaufgaben wahr.
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