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Europäisches Parlament (Europaparlament)
Das Europäische Parlament ist ein gemeinsames parlamentarisches Organ
der Europäischen Gemeinschaften mit Sitz in Straßburg, Brüssel
und Luxemburg. Seit 1979 werden die Abgeordneten direkt gewählt.
Weitere Informationen:
Interessanter Beitrag im "Spiegel" anläßlich der Europawahl am 13.06.2004
Aufgaben und Rechte des Europäischen Parlaments
- Stell dir vor, es ist Wahl und keiner geht hin. Mitte Juni sind mehr als 340 Millionen Wähler aufgerufen, über ein neues Europaparlament zu entscheiden. Doch in vielen Mitgliedsstaaten ist die Wahlmüdigkeit weit ausgeprägter als das Interesse an Europa oder besser: am Europäischen Parlament.
- Dabei entscheidet das Europaparlament mittlerweile über 80 Prozent der Umwelt- und Verbrauchergesetze mit. Keine "Schwatzbude" sei es, sondern ein "Power House", stellte vergangene Woche selbst der EU-kritische "Daily Telegraph" fest.
- Ein auch in Deutschland oft gehörtes Argument gegen eine Beteiligung an der Europawahl ist, dass das Straßburger Parlament keine Macht habe. Dabei nehmen die Abgeordneten in Straßburg und Brüssel immer mehr Einfluss auf die nationale Politik.
- Allein in den vergangenen fünf Jahren hat das Europaparlament über 400 solcher Gesetze mitentschieden. Vieles, was den Alltag der Bürger berührt, wurde von den EU-Abgeordneten in hunderten von einzelnen Anträgen auf den Weg gebracht: Zum Beispiel, dass wichtige Sportereignisse unverschlüsselt im Fernsehen übertragen werden. Dass alte Autos auf Kosten der Hersteller entsorgt werden können. Oder dass Kühe nur solches Futter fressen dürfen, das auch den Menschen nicht schadet.
- Die Entscheidungen der künftig 732 Abgeordneten aus den 25 Mitgliedsländern haben direkten Einfluss auf das tägliche Leben der rund 455 Millionen EU-Bürger. Gleichberechtigt mit dem EU-Ministerrat entscheidet das Europaparlament über wichtige Themen wie die Verkehrs-, Sozial- und Entwicklungspolitik, den Verbraucher- und Umweltschutz, den Binnenmarkt, Forschung und Entwicklung oder Bildung und Kultur.
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Die tägliche Arbeit des Parlaments
- Das Parlament wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten für jeweils die Hälfte einer Legislaturperiode, also für zweieinhalb Jahre.
- Die Abgeordneten schließen sich in Fraktionen zusammen, die parteipolitisch ausgerichtet, aber übernational sind. Sie stehen also den Abgeordneten aus allen Mitgliedsländern offen; Abgeordnete aus dem gleichen Mitgliedstaat können innerhalb einer Fraktion eine Gruppe bilden.
- Zwölf Wochen im Jahr sind für Plenarsitzungen in Straßburg eingeplant. Dazwischen tagen die Ausschüsse und die Fraktionen in Brüssel. Dort können weitere Plenarsitzungen abgehalten werden.
- Die Reden in Plenarsitzungen werden simultan in alle elf Amtssprachen der Union übersetzt. Um Themen fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten. Sie werden in insgesamt 17 Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten.
- Der Sitz des Parlaments ist Straßburg. Das Generalsekretariat mit rund 3500 Mitarbeitern befindet sich in Luxemburg. Weiterer Tagungsort ist Brüssel. Das Parlament unterhält Informationsbüros in den Hauptstädten der Mitgliedsländer.
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Was sich künftig ändert
- Bis zur übernächsten Wahl 2009 soll das Parlament 736 Sitze umfassen. Danach wird die Anzahl der Sitze überprüft und wahrscheinlich nach unten korrigiert.
- Nach dem Entwurf zur EU-Verfassung soll das Gesetzgebungsrecht des Parlamentes von derzeit 40 auf 80 Bereiche ausgedehnt werden. Damit hätten die Abgeordneten auch ein Mitentscheidungsrecht bei Themen wie Asyl, Einwanderung, Grenzkontrollen oder Zivilschutz. Ausgenommen bleiben sensible Bereiche wie das Steuerrecht, Teile der Sozialpolitik und die Außen- und Verteidigungspolitik.
- Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg muss der Ernennung der EU-Kommissare zustimmen und kann die Kommission mit einem Misstrauensvotum zu Fall bringen. Das Parlament verabschiedet den Gemeinschaftshaushalt, hat allerdings bei den wichtigen Agrarausgaben kein Mitspracherecht. Hier hat der Rat das letzte Wort.
- Dennoch treffen die Abgeordneten die letzte Entscheidung bei rund 55 Prozent der EU-Ausgaben und setzen damit politische Prioritäten. Diese Ausgaben fließen in den Sozial- und Regionalfonds sowie in die Bereiche Energie, Forschung, Verkehr, Entwicklungshilfe, Umwelt, Bildung und Kultur.
- Das Europäische Parlament ist sozusagen die Bürgerkammer der EU, neben dem Ministerrat als Staatenkammer. Auf deutsche Verhältnisse übertragen, könnte man das Europäische Parlament mit dem Bundestag vergleichen und den Ministerrat mit dem Bundesrat. Allerdings spielt auf EU-Ebene der Ministerrat die gewichtigere Rolle.
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- Dirk Herrmann
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- Quelle:
Spiegel, 08.06.2004
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