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EU- Kommissionspräsident

Der Kommissionspräsident wird von den Regierungen der Mitgliedstaaten benannt und anschließend vom Europäischen Parlament bestätigt. Durch diese doppelte Legitimation erhält der Präsident eine politische Autorität, die er auf verschiedene Weise auszuüben hat.

Auch wenn für die Kommission bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten das Kollegialitätsprinzip gilt, ist der Präsident dennoch mehr als ein primus inter pares (erster unter gleichen).

Durch den Vertrag von Nizza wird die politische Autorität des Präsidenten gestärkt, indem er unter anderem die Möglichkeit erhält, die Zuständigkeitsbereiche der Kommissionsmitglieder in der laufenden Amtszeit neu zu verteilen und sie zum Rücktritt aufzufordern.

Bei der Ausübung seiner Aufgaben wird der Präsident sowohl von seinem Kabinett als auch vom Generalsekretariat unterstützt, das für die Organisation der Tätigkeiten der Kommission und ihre Beziehungen zu den anderen Organen sowie für die Koordinierung zwischen den einzelnen Dienststellen verantwortlich ist.

Weitere Infos finden Sie u.a. auf der

 

 

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bobby proved