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Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) ist das oberste Gericht der Europäischen Gemeinschaft (EU). Seit dem 01.12.2009 mit In-Kraft-Treten des Vertrages von Lissabon ist die korrekte Bezeichnung des EuGH "Gerichtshof der Europäischen Union".
Der Rechtsprechung des EuGH kommt eine große Bedeutung zu, da sich dieser mit unpräzisen Vertragsformulierungen beschäftigt und durch seine Rechtsprechung diese Lücken im Gemeinschaftsrecht schließt.
Der Gerichtshof erwirbt mit dem Vertrag von Lissabon eine allgemeine Zuständigkeit zur Vorabentscheidung im Bereich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, da die Säulen der ehemaligen Europäischen Gemeinschaft verschwinden und die Art. 35 EU und 68 EG, die die Zuständigkeit des Gerichtshofs beschränkten, durch den Vertrag von Lissabon aufgehoben werden.
Erstens wird, was die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen angeht, die Zuständigkeit des Gerichtshofs, im Wege der Vorabentscheidung zu entscheiden, festgeschrieben, so dass sie nicht mehr von einer Erklärung der einzelnen Mitgliedstaaten abhängt, in der diese Zuständigkeit anerkannt wird und die vorlageberechtigten nationalen Gerichte genannt sind. Mit dem Vertrag von Lissabon wird der Bereich der Polizei und der Strafjustiz in das allgemeine Unionsrecht überführt, so dass alle Gerichte den Gerichtshof anrufen können. In Übergangsbestimmungen ist jedoch vorgesehen, dass diese uneingeschränkte Zuständigkeit erst fünf Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gilt.
Zweitens kann der Gerichtshof, was Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr (insbesondere die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen) betrifft, jetzt von allen nationalen Gerichten – und nicht mehr nur von den obersten Gerichten – angerufen werden, und er ist befugt, sich zu Maßnahmen aus Gründen der öffentlichen Ordnung bei grenzüberschreitenden Kontrollen zu äußern. Damit verfügt der Gerichtshof mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon über eine allgemeine Zuständigkeit in diesem Bereich.
Zu den Aufgabe des Gerichtes gehört, dass der Gerichtshof
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