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EU - Verfassung

EUROPA / Kernpunkte der gescheiterten EU-Verfassung

Die Europäische Union soll demokratischer, transparenter und effizienter werden. Diesem Ziel dient die erste EU-Verfassung, die von den Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedsländer nach langer Diskussion vereinbart wurde. Die Kernpunkte in Auszügen:

Grundlagen

Institutionen

Parlament

Kommission

Abstimmungsverfahren

Veto-Recht

Aussenminister

Bürgerbegehren

Ratifizierung

Austritt

Quellen: Südwestpresse / dpa

Vertrag von Lissabon

Bevor der Verfassungsvertrag der Europäischen Union in Kraft treten kann, muss sie in allen 25 Migliedsstaaten, teils durch eine Volksabstimmung, ratifiziert werden und die Ratifierzierungsurkunde hinterlegt worden sein. die Verfassung sollte frühestens am 1. November 2006 in Kraft treten.

Nachdem Frankreich und die Niederlande der Annahme der Verfassung nicht zustimmten, trat die Verfassung nicht in Kraft. Statt dessen einigten sich die Mitgliedstaaten auf umfangreiche Änderungen des EGV und des EUV im Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am 13. Dezember 2007 (ABl EU C 306, 17.12.2007)

Nach der Zielsetzung der Mitgliedstaaten soll der Vertrag am 1. Januar 2009 in Kraft treten, einige Monate vor den Wahlen zum Europäischen Parlament. Voraussetzung dafür ist allerdings die Ratifizierung in allen Ländern der Europäischen Union. Nach der Ablehnung durch das irische Volk (Referendum vom 12.06.2008) ist dies ungewiss.

Weiterführende Verweise:

 

 

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bobby proved