EU - Verfassung
EUROPA / Kernpunkte der gescheiterten EU-Verfassung
Die Europäische Union soll demokratischer, transparenter und effizienter werden. Diesem Ziel dient die erste EU-Verfassung, die von den Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedsländer nach langer Diskussion vereinbart wurde. Die Kernpunkte in Auszügen:
Grundlagen
- Die Einleitung beginnt mit den Worten: "Schöpfend aus den kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas." Ein Gottesbezug fehlt.
- Die europäische Charta der Grundrechte ist Bestandteil des EU-Grundgesetzes.
Institutionen
- An der Spitze der EU stehen drei Personen: Der Kommissionspräsident, der Außenminister und der Präsident des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs. Dessen Amtszeit dauert nicht mehr nur sechs Monate, sondern zweieinhalb Jahre und kann ein Mal verlängert werden.
Parlament
- Das Europaparlament erhält mehr Kompetenzen. Im Regelfall entscheidet es bei der europäischen Gesetzgebung mit. Auch bei der Wahl des Kommissionspräsidenten müssen die Mehrheitsverhältnisse im Parlament berücksichtigt werden.
Kommission
- Bis zum Jahr 2014 wird jedes Land weiter einen Kommissar nach Brüssel entsenden. Zur Steigerung der Effizienz wird dann die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der EU-Länder reduziert mit einer echten Rotation. Das heißt, jedes Land ist nach zwei Amtsperioden für fünf Jahre nicht in Brüssel vertreten.
Abstimmungsverfahren
- Es gilt künftig die "doppelte Mehrheit": Ein Beschluss wird gefasst, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten oder mehr, mindestens aber 15 Länder zustimmen. Diese müssen außerdem mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Mindestens vier Länder sind nötig, um einen Beschluss zu blockieren.
Veto-Recht
- Es gibt künftig mehr Politikbereiche, in denen mit Mehrheit entschieden werden kann. Das Veto-Recht gilt aber weiter für die Steuerpolitik, weitgehend auch für die Außen- und Sicherheitspolitik. Erschwert sind auch Mehrheitsentscheidungen im Bereich der Innen- und Justizpolitik. Dafür gibt es die Möglichkeit der "strukturierten Zusammenarbeit": Länder, die in bestimmten Bereichen enger kooperieren wollen, können das tun.
Aussenminister
- Der Außenminister übernimmt die Aufgaben des außenpolitischen Beauftragten des EU-Rats und des EU-Kommissars für Außenbeziehungen ("Doppelhut"). Er ist auch Vizepräsident der Kommission und leitet einen diplomatischen Dienst der EU.
Bürgerbegehren
- Wenn eine Million Bürger aus EU-Ländern mit Unterschriften ein Gesetz verlangen, muss die Kommission tätig werden.
Ratifizierung
- Der Verfassungsvertrag wird erst wirksam, wenn alle Mitgliedsländer ihn ratifiziert. Das soll spätestens 2007 der Fall sein. Sollte die Verfassung bis dahin nicht überall akzeptiert sein, muss sich ein Gipfeltreffen damit befassen.
Austritt
- Jeder Mitgliedstaat kann aus der Union auch wieder austreten.
Quellen: Südwestpresse / dpa
Vertrag von Lissabon
Bevor der Verfassungsvertrag der Europäischen Union in Kraft treten kann, muss sie in allen 25 Migliedsstaaten, teils
durch eine Volksabstimmung, ratifiziert werden und die Ratifierzierungsurkunde hinterlegt worden sein. die Verfassung sollte
frühestens am 1. November 2006 in Kraft treten.
Nachdem Frankreich und die Niederlande der Annahme der Verfassung nicht zustimmten, trat die Verfassung nicht in Kraft. Statt dessen
einigten sich die Mitgliedstaaten auf umfangreiche Änderungen des EGV und des EUV im Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des
Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, unterzeichnet in Lissabon am 13. Dezember 2007 (ABl EU C 306, 17.12.2007)
Nach der Zielsetzung der Mitgliedstaaten soll der Vertrag am 1. Januar 2009 in Kraft treten, einige
Monate vor den Wahlen zum Europäischen Parlament. Voraussetzung dafür ist allerdings die Ratifizierung in allen Ländern der Europäischen
Union. Nach der Ablehnung durch das irische Volk (Referendum vom 12.06.2008) ist dies ungewiss.
Weiterführende Verweise: