Sie befinden sich hier: Startseite -> Stichworte -> EU Ministerrat
Der Ministerrat wird auch "Rat der Europäischen Union" und "der Rat" bezeichnet. Es gibt 9 verschiedenen Ausformungen des Ministerrates. Der Rat setzt sich aus je einem Fachminister der 25 Mitgliedstaaten zusammen. Das sind mal die Außenminister (im Rat für Allgemeine Angelegenheiten), ein anderes Mal die Umweltminister (im Umweltrat) und so fort.
Der Ministerrat bestimmt letzten Endes, was Recht und Gesetz wird in der EU: Er ist das Organ, das die nationalen Interessen in der Europäischen Union artikuliert und diskutiert. Zusammen mit dem Europäischen Parlament bildet der Rat die Legislative.
Der Vorsitz im Rat wird als EU-Ratspräsidentschaft bezeichnet. Die Ratspräsidentschaft wird von einem Mitgliedsstaat nach einer auf Jahre festgelegten Reihenfolge für jeweils ein halbes Jahr wahrgenommen. Sie bedeutet eine große Belastung für den jeweiligen Regierungsapparat - sowohl organisatorisch als auch inhaltlich, da jede Ratspräsidentschaft neben dem immensen Tagesgeschäft eine eigene Agenda mit selbst gewählten thematischen Schwerpunkten abarbeitet.
Im 2. Halbjahr 2005 hat Großbritannien die Ratspräsidentschaft inne. Das bedeutet: Im Rat für Allgemeine Angelegenheiten übt der britische Außenminister Jack Straw als der offizielle "Ratspräsident" den Vorsitz aus, in den anderen Zusammensetzungen des Ministerrats übernehmen seine britischen Kabinettskollegen die Leitung. Im Jahr 2006 wird der Vorsitz zunächst an Österreich und dann auf Finnland wechseln. Deutschland wird das nächste Mal Anfang 2007 die Präsidentschaft übernehmen.
Details zu den Aufgaben des Ministerrates können im Stichwort Rat der Europäischer Union nachgelesen werden.
Dies könnte Sie interessieren
[ Inhaltsverzeichnis ] | [ Startseite ]
Falls ein Link nicht funktioniert sind wir für eine kurze Nachricht dankbar.
![]()