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Einbürgerung

Wer nicht durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat (Abstammungsprinzip, ius sanguinis), kann durch Einbürgerung Deutscher werden.

Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag. Das Ausländergesetz sieht im § 85 einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vor. In der Regel muss die ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Staatsangehörigkeit nur unter besonders schweren Bedingungen aufgegeben werden kann (§ 87 AuslG).

Besteht kein Anspruch auf Einbürgerung, kann die Staatsangehörigkeitsbehörde im Ermessen über die Einbürgerung entscheiden. Die Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung sind in der Regel strenger und ergeben sich aus den §§ 8 ff. StAG.

Rechtslage ab dem 01.01.2005

Durch das Zuwanderungsgesetz wurde das Ausländergesetz durch das Aufenthaltsgesetz abgelöst. Die Regeln über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wurden nicht mehr in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen, sondern in das Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 10ff. StAG). Neu ist die Regelung, wonach die nachgewiesene erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs dazu führt, dass sich die Frist zur Einbürgerung von 8 auf 7 Jahre reduziert (§ 10 Abs. 3 Satz 2 StAG).

 Erwerb Staatsangehörigkeit kraft Geburt / Optionsmodell

Durch Geburt ist ein Kind deutscher Staatsangehöriger, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist (§ 4 Abs. 1 StAG).

Auch wenn beide Elternteile nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erwirbt ein Kind nach dem sogenannten Optionsmodell (seit dem 01.01.2000) die deutsche Staatsangehörigkeit in den Fällen des § 4 Abs. 3 StAG, wenn

ist.

Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, besitzen in der Regel mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit. Im Alter zwischen 18 und 23 Lebensjahren müssen diese Kinder gegenüber der Behörde erklären (Optionspflicht, Erklärungszwang), ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen.

Wieder weniger Einbürgerungen

Grafik zur Anzahl der jährlichen Einbürgerungen

Die Zahl der Einbürgerungen von Ausländern in Deutschland ist 2003 im dritten Jahr in Folge stark zurückgegangen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, erhielten rund 140 700 Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit. Das sind 8,9 Prozent weniger als 2002. Die größte Gruppe stellt weiterhin die Türkei mit 56 244 oder 40 Prozent der Eingebürgerten. Die größte Steigerung gegenüber dem Vorjahr gab es 2003 bei Menschen aus dem Irak (plus 74,3 Prozent auf 2999 Personen).


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bobby proved