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DVAuslG ist die Abkürzung für die bis zum 31.12.2004 gültige Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes.
Nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ist die DVAuslG nach der Verordnung zur Durchführung des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 außer Kraft getreten.
Viele der Regelungsinhalte der DVAuslG ergeben sich dann aus der Aufenthaltsverordnung (AufenthV), die als Artikel 1 der Verordnung zur Durchführung des Zuwanderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 2004, Seite 2945ff. verkündet wurde.
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