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Dubliner Übereinkommen

Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften gestellten Asylantrags (unterzeichnet am 15. Juni 1990 in Dublin).

Dieses Abkommen hat zum Ziel den für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Staat zu bestimmen. Dies ist im Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge nicht geregelt. Die Anwendung dieses Abkommens bietet so jedem Asylbewerber die Gewähr, dass - sofern kein "sicherer" Drittstaat zuständig ist - sein Asylantrag durch einen Mitgliedstaat geprüft wird. Dadurch wird vermieden, dass Asylbewerber zu lange im Ungewissen über den Ausgang ihres Asylverfahrens bleiben (da sie von einem Mitgliedstaat in den anderen abgeschoben werden, ohne dass sich einer dieser Staaten für die Prüfung des Asylantrags zuständig erklärt) und dass Asylbewerber mehrere Anträge nacheinander oder gleichzeitig stellen.

Im Sinne dieses Übereinkommens gilt als

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bobby proved