Sie befinden sich hier: Startseite -> Stichworte -> B-Visum

B-Visum

Visum-Kategorie für die Durchreise (Kategorie "B"):

Dieses Transitvisum berechtigt den Inhaber, im Rahmen der Gültigkeitsdauer durch das Schengen-Gebiet zu reisen, um in einen Drittstaat zu gelangen.

Rechtliche Voraussetzungen für die Erteilung dieses Visums finden sich im Schengener Durchführungsübereinkommen (Artikel 11 Abs. 1 lit b), dem Schengener Grenzkodex (Artikel 5, 7) und § 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, vor 2005:§ 7 Abs. 3 AuslG). Es kann für ein- zwei- oder mehrmalige Durchreisen erteilt werden. Die Dauer jeder Durchreise darf fünf Tage nicht überschreiten.

 

Dies könnte Sie interessieren:

 

 

[ Inhaltsverzeichnis ] | [ Startseite ]

Falls ein Link nicht funktioniert sind wir für eine   kurze Nachricht   dankbar.

bobby proved