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Bundesverfassungsgericht • BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.

Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist nach seinem Selbstverständnis [1] aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

Der hohe Stellenwert der Entscheidungen des Verfassungsgerichtes haben die Stellung der Rechtsprechung gestärkt. Mitunter wird von der Suprematie des Rechts [2] gesprochen, die im Grenzfall zu einem Regieren durch Richter werde. Auch die personelle Zusammensetzung des Verfassungsgerichtes wird von der Politik gesteuert. Gegen diese These spricht insbesondere, dass die Möglichkeit besteht, die Verfassung zu ändern und damit das Machtgleichgewicht zu verschieben. Kennzeichnend für das politische System der Bundesrepublik Deutschland ist nach der Einschätzung des Politikwissenschaftlers Manfred Schmidt nicht die die Frage, ob Politik oder Richter herrschen, sondern die Machtaufteilung zwischen Politik und Recht, also Regieren mit Richter, bisweilen durch Richter und mitunter gegen sie.

 

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Quellen:

 

 

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bobby proved